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Beitragsordnung Carp Corps e.V.
§1 Definition
1.1 Die Mitglieder werden in 2 Gruppen unterteilt, aktive und passive Mitglieder.
1.2 Aktive Mitglieder sind alle Vereinsmitglieder, welche Inhaber eines Fischereischeins sind und die Angelfischerei aktiv ausüben. Passive Mitglieder sind alle Vereinsmitglieder, welche nicht Inhaber eines Fischereischeins sind. Minderjährige sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wie passive Mitglieder zu behandeln, dabei spielt es keine Rolle, ob sie Inhaber eines Fischereischeins sind und ob sie die Angelfischerei ausüben.
§2 Beiträge
2.1 Aktive Mitglieder verpflichten sich zu einer Zahlung in Höhe von 95€ pro Kalenderjahr. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Mitgliedsbeitrag für den Landesfischereiverband, dem Beitrag für den Sportfischerverein Staßfurt, dem wir angehören, und dem Beitrag für das Carp Corps selbst. Die Zahlungen sind unaufgefordert am Ende eines jeden Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr an den Schatzmeister zu zahlen. Die Mitgliedschaft verlängert sich für das Folgejahr erst nach Bezahlung des Beitrages. Bei ausbleibender Zahlung ruht die Mitgliedschaft für 1 Jahr, danach erfolgt automatisch
der Ausschluss aus dem Verein.
2.2 Passive Mitglieder verpflichten sich zu einer Zahlung in Höhe von 10€ pro Kalenderjahr. Die Zahlungen sind unaufgefordert am Ende eines jeden Kalenderjahres für das folgende
Kalenderjahr an den Schatzmeister zu zahlen. Die Mitgliedschaft verlängert sich für das Folgejahr erst nach Bezahlung des Beitrages. Bei ausbleibender Zahlung ruht die
Mitgliedschaft für 1 Jahr, danach erfolgt automatisch der Ausschluss aus dem Verein.